Barrierefreiheit & BFSG

Barrierefreie Website: Müssen Sie — und was bringt es?

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Seitdem herrscht bei vielen Unternehmen Unsicherheit: Gilt das für uns? Drohen Bußgelder oder Abmahnungen? Müssen wir die ganze Seite neu bauen? Wir bringen Ordnung in diese Fragen — ehrlich, ohne Panikmache und mit einer klaren Einschätzung Ihrer Situation.

01 · Einordnung

Erst die wichtigste Frage: Sind Sie überhaupt betroffen?

Das BFSG gilt nicht für jede Website. Ob es Sie betrifft, hängt vor allem davon ab, was Ihre Website tut und an wen sie sich richtet — nicht allein davon, dass Sie eine Website haben.

Eine reine Präsentations- oder Imageseite ohne Kauf- oder Buchungsfunktion fällt in der Regel nicht unter das Gesetz. Sobald eine Website aber aktiv auf einen Vertragsabschluss mit Verbrauchern hinwirkt — etwa durch einen Onlineshop, ein Buchungssystem oder eine Online-Terminvereinbarung — kann das BFSG relevant werden.

Rein geschäftliche Angebote an andere Unternehmen sind ausgenommen, sofern klar erkennbar ist, dass sich das Angebot nicht an Verbraucher richtet. Auch Kleinstunternehmen im Dienstleistungsbereich können befreit sein, wenn weniger als zehn Beschäftigte vorhanden sind und entweder Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme höchstens zwei Millionen Euro betragen.

Wichtiger Hinweis: Diese Einordnung ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und in welchem Umfang das BFSG für Sie gilt, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Im Zweifel sollten Sie anwaltlichen Rat einholen — wir sagen offen, wann das angeraten ist.

02 · Orientierung

Betroffen oder nicht — eine Orientierung

Die Tabelle gibt eine Richtung vor, nicht das letzte Wort. Mischformen sind häufig, etwa eine B2B-Seite mit einer Terminbuchung, die auch Privatpersonen nutzen können.

Eher betroffen: genau prüfen

Verkauf

Onlineshop für Verbraucher

Buchung

Website mit Online-Terminbuchung für Verbraucher

Zielgruppe

Seite, die aktiv auf einen Verbrauchervertrag hinwirkt

Unternehmensgröße

Zehn oder mehr Beschäftigte oder höhere Finanzschwellen im Dienstleistungsbereich

Eher nicht betroffen: meist weniger kritisch

Verkauf

Reine Image- und Präsentationsseite ohne Kauf- oder Buchungsfunktion

Buchung

Website, die ausschließlich informiert und keine verbindliche Buchung auslöst

Zielgruppe

Rein geschäftliches Angebot, klar als B2B gekennzeichnet

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme

03 · Nutzen

Warum Barrierefreiheit sich auch ohne Pflicht lohnt

Selbst wenn Sie nicht unter das BFSG fallen, ist eine barrierefreie Website selten verschwendete Mühe. Was für Menschen mit Einschränkungen funktioniert, funktioniert für alle besser.

Eine Seite, die sich mit der Tastatur bedienen lässt, gut lesbare Kontraste hat und mit einem Screenreader funktioniert, ist meist auch schneller, klarer strukturiert und auf dem Smartphone besser nutzbar.

Barrierefreiheit ist damit nicht nur eine Frage der Pflicht, sondern eine der Reichweite und Qualität. Viele zugrundeliegende Faktoren — klare Struktur, saubere Semantik, verständliche Formulare — helfen auch Suchmaschinen und Nutzern ohne Einschränkung.

04 · WCAG in der Praxis

Was Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 konkret bedeutet

Die WCAG sind keine vage Empfehlung, sondern prüfbare Kriterien. In der Umsetzung geht es vor allem um Bedienbarkeit, Verständlichkeit und technische Robustheit.

Kontraste

Text muss lesbar bleiben

Farben, Schriftgrößen und Zustände werden so gewählt, dass Inhalte auch bei eingeschränktem Sehvermögen erkennbar sind.

Tastatur

Bedienung ohne Maus

Navigation, Menüs, Formulare und interaktive Elemente müssen per Tastatur erreichbar und sinnvoll fokussierbar sein.

Alternativtexte

Bilder brauchen Bedeutung

Relevante Bilder erhalten sinnvolle Textalternativen, dekorative Elemente werden für Screenreader sauber ausgeblendet.

Struktur

Überschriften führen

Eine logische HTML-Struktur hilft Screenreadern, Suchmaschinen und allen Menschen, die eine Seite schnell erfassen wollen.

Formulare

Fehler müssen verständlich sein

Felder brauchen klare Labels, Hinweise und Fehlermeldungen, die nicht nur visuell, sondern auch technisch zugänglich sind.

05 · Entscheidung

Bestehende Seite nachrüsten oder neu bauen?

Wenn Ihre aktuelle Website nicht barrierefrei ist, gibt es zwei Wege. Ob sich eine Nachrüstung lohnt oder ein Neuaufbau sinnvoller ist, hängt vom Zustand der Seite ab.

01

Gezielte Nachrüstung

Zustand

Die Website ist technisch sauber, aber einzelne Barrierefreiheitskriterien fehlen.

Aufwand

Kontraste, Alternativtexte, Fokuszustände und Formulare lassen sich gezielt verbessern.

Risiko

Überschaubar, wenn Struktur, Templates und Redaktionslogik stabil sind.

Ergebnis

Eine bestehende Seite wird Schritt für Schritt zugänglicher.

02

Sauberer Neuaufbau

Zustand

Die Website ist technisch überladen, veraltet oder strukturell kaum noch wartbar.

Aufwand

Höher im Start, aber wirtschaftlicher, wenn viele Grundlagen ohnehin ersetzt werden müssten.

Risiko

Geringer für die Zukunft, weil Barrierefreiheit von Anfang an in Struktur, Design und Technik steckt.

Ergebnis

Eine Website, die nicht nur korrigiert, sondern für heutige Anforderungen neu gedacht ist.

Wir sichten Ihre Seite und sagen Ihnen ehrlich, welcher Weg in Ihrem Fall der wirtschaftlichere ist. Eine Seite von Grund auf barrierefrei zu bauen, ist meistens günstiger, als sie später mühsam umzurüsten.

06 · Konsequenzen

Was bei Verstößen droht

Das BFSG hat Konsequenzen, die über einen Appell hinausgehen. Betroffene Unternehmen können von der zuständigen Marktüberwachungsbehörde aufgefordert werden, Mängel zu beheben. Je nach Verstoß sieht das Gesetz Bußgelder vor.

Zusätzlich können wettbewerbsrechtliche Abmahnrisiken entstehen. Dieser Punkt ist rechtlich sensibel und hängt stark vom Einzelfall und von der weiteren Auslegung ab.

Unser Ansatz: Wir erzeugen keine Panik. Wir ordnen erst ein, ob Ihre Website überhaupt betroffen ist, und trennen technische Umsetzung klar von rechtlicher Bewertung.

07 · Checkliste

Klären Sie Ihre Situation — eine kurze Checkliste

Wenn Sie bei den ersten beiden Fragen mit Ja antworten, ist eine genauere Prüfung Ihrer Betroffenheit ratsam.

  • Können Verbraucher auf Ihrer Website etwas kaufen oder verbindlich buchen?
  • Bieten Sie eine Online-Terminvereinbarung an, die auch Privatpersonen nutzen?
  • Richtet sich Ihr Angebot ausschließlich an Geschäftskunden — und ist das klar erkennbar?
  • Hat Ihr Unternehmen zehn oder mehr Beschäftigte oder über zwei Millionen Euro Umsatz beziehungsweise Bilanzsumme?
  • Wissen Sie, ob Ihre aktuelle Seite die WCAG-Kriterien erfüllt?

Unklarheit ist kein guter Projektstart.Eine ehrliche Einordnung schon.

Häufige Fragen

Antworten zu Barrierefreiheit, WCAG und BFSG.

Das hängt davon ab, was Ihre Website tut und an wen sie sich richtet. Reine Informations- und Imageseiten ohne Kauf- oder Buchungsfunktion fallen in der Regel nicht darunter. Sobald Verbraucher online kaufen oder verbindlich buchen können — in vielen Auslegungen schon bei einer Online-Terminvereinbarung — kann das Gesetz greifen. Eine verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls ist jedoch eine Rechtsfrage.

Rein geschäftliche Angebote an andere Unternehmen sind ausgenommen, sofern klar erkennbar ist, dass sich die Website nicht an Verbraucher richtet. Die Grenze verschwimmt, wenn eine Seite auch Privatpersonen ansprechen könnte oder eine Buchungsfunktion enthält, die Verbraucher nutzen können. Im Zweifel sollten Sie rechtlich prüfen lassen.

Kleinstunternehmen im Dienstleistungsbereich sind von den Pflichten befreit, wenn sie weniger als zehn Beschäftigte haben und entweder einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro aufweisen. Beide Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein. Für andere Konstellationen, etwa bestimmte Produkte, kann die Bewertung anders ausfallen.

Die Web Content Accessibility Guidelines in der Version 2.1 sind ein internationaler Standard für barrierefreie Websites. Sie definieren prüfbare Kriterien — etwa zu Kontrasten, Tastaturbedienung, Alternativtexten, Überschriftenstruktur und Formularen. In der Praxis orientieren wir uns häufig bereits an WCAG 2.2, weil dort zusätzliche Kriterien für mobile Bedienbarkeit und Interaktion ergänzt wurden.

Oft ja. Was für Menschen mit Einschränkungen funktioniert, funktioniert für alle besser: klarere Struktur, bessere Bedienbarkeit, bessere mobile Nutzung und häufig auch bessere technische Qualität. Barrierefreiheit ist deshalb nicht nur Pflichtfrage, sondern Qualitätsstandard.

Ja, häufig lässt sich vieles gezielt nachbessern — Kontraste, Alternativtexte, Tastaturbedienung, Formulare und Fokuszustände. Bei stark veralteten oder überladenen Seiten kann ein Neuaufbau jedoch wirtschaftlicher sein. Wir sichten zuerst den Zustand und empfehlen dann den sinnvolleren Weg.

Für betroffene Unternehmen kann die Marktüberwachungsbehörde die Behebung von Mängeln anordnen. Je nach Verstoß sieht das BFSG Bußgelder vor; zusätzlich können wettbewerbsrechtliche Risiken entstehen. Diese Frage ist rechtlich relevant und sollte im Zweifel anwaltlich geprüft werden.

Nächster Schritt

Sie wollen wissen, ob das BFSG für Ihre Website gilt und was zu tun ist?

Schicken Sie uns Ihre Website-URL oder vereinbaren Sie direkt ein Erstgespräch. Wir ordnen ein, was technisch sichtbar ist, welche Fragen rechtlich zu klären sind und welcher nächste Schritt sinnvoll ist.