01 · Einordnung
Erst die wichtigste Frage: Sind Sie überhaupt betroffen?
Das BFSG gilt nicht für jede Website. Ob es Sie betrifft, hängt vor allem davon ab, was Ihre Website tut und an wen sie sich richtet — nicht allein davon, dass Sie eine Website haben.
Eine reine Präsentations- oder Imageseite ohne Kauf- oder Buchungsfunktion fällt in der Regel nicht unter das Gesetz. Sobald eine Website aber aktiv auf einen Vertragsabschluss mit Verbrauchern hinwirkt — etwa durch einen Onlineshop, ein Buchungssystem oder eine Online-Terminvereinbarung — kann das BFSG relevant werden.
Rein geschäftliche Angebote an andere Unternehmen sind ausgenommen, sofern klar erkennbar ist, dass sich das Angebot nicht an Verbraucher richtet. Auch Kleinstunternehmen im Dienstleistungsbereich können befreit sein, wenn weniger als zehn Beschäftigte vorhanden sind und entweder Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme höchstens zwei Millionen Euro betragen.
Wichtiger Hinweis: Diese Einordnung ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und in welchem Umfang das BFSG für Sie gilt, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Im Zweifel sollten Sie anwaltlichen Rat einholen — wir sagen offen, wann das angeraten ist.
02 · Orientierung
Betroffen oder nicht — eine Orientierung
Die Tabelle gibt eine Richtung vor, nicht das letzte Wort. Mischformen sind häufig, etwa eine B2B-Seite mit einer Terminbuchung, die auch Privatpersonen nutzen können.
Eher betroffen: genau prüfen
Onlineshop für Verbraucher
Website mit Online-Terminbuchung für Verbraucher
Seite, die aktiv auf einen Verbrauchervertrag hinwirkt
Zehn oder mehr Beschäftigte oder höhere Finanzschwellen im Dienstleistungsbereich
Eher nicht betroffen: meist weniger kritisch
Reine Image- und Präsentationsseite ohne Kauf- oder Buchungsfunktion
Website, die ausschließlich informiert und keine verbindliche Buchung auslöst
Rein geschäftliches Angebot, klar als B2B gekennzeichnet
Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme
03 · Nutzen
Warum Barrierefreiheit sich auch ohne Pflicht lohnt
Selbst wenn Sie nicht unter das BFSG fallen, ist eine barrierefreie Website selten verschwendete Mühe. Was für Menschen mit Einschränkungen funktioniert, funktioniert für alle besser.
Eine Seite, die sich mit der Tastatur bedienen lässt, gut lesbare Kontraste hat und mit einem Screenreader funktioniert, ist meist auch schneller, klarer strukturiert und auf dem Smartphone besser nutzbar.
Barrierefreiheit ist damit nicht nur eine Frage der Pflicht, sondern eine der Reichweite und Qualität. Viele zugrundeliegende Faktoren — klare Struktur, saubere Semantik, verständliche Formulare — helfen auch Suchmaschinen und Nutzern ohne Einschränkung.
04 · WCAG in der Praxis
Was Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 konkret bedeutet
Die WCAG sind keine vage Empfehlung, sondern prüfbare Kriterien. In der Umsetzung geht es vor allem um Bedienbarkeit, Verständlichkeit und technische Robustheit.
Kontraste
Text muss lesbar bleiben
Farben, Schriftgrößen und Zustände werden so gewählt, dass Inhalte auch bei eingeschränktem Sehvermögen erkennbar sind.
Tastatur
Bedienung ohne Maus
Navigation, Menüs, Formulare und interaktive Elemente müssen per Tastatur erreichbar und sinnvoll fokussierbar sein.
Alternativtexte
Bilder brauchen Bedeutung
Relevante Bilder erhalten sinnvolle Textalternativen, dekorative Elemente werden für Screenreader sauber ausgeblendet.
Struktur
Überschriften führen
Eine logische HTML-Struktur hilft Screenreadern, Suchmaschinen und allen Menschen, die eine Seite schnell erfassen wollen.
Formulare
Fehler müssen verständlich sein
Felder brauchen klare Labels, Hinweise und Fehlermeldungen, die nicht nur visuell, sondern auch technisch zugänglich sind.
05 · Entscheidung
Bestehende Seite nachrüsten oder neu bauen?
Wenn Ihre aktuelle Website nicht barrierefrei ist, gibt es zwei Wege. Ob sich eine Nachrüstung lohnt oder ein Neuaufbau sinnvoller ist, hängt vom Zustand der Seite ab.
Gezielte Nachrüstung
Die Website ist technisch sauber, aber einzelne Barrierefreiheitskriterien fehlen.
Kontraste, Alternativtexte, Fokuszustände und Formulare lassen sich gezielt verbessern.
Überschaubar, wenn Struktur, Templates und Redaktionslogik stabil sind.
Eine bestehende Seite wird Schritt für Schritt zugänglicher.
Sauberer Neuaufbau
Die Website ist technisch überladen, veraltet oder strukturell kaum noch wartbar.
Höher im Start, aber wirtschaftlicher, wenn viele Grundlagen ohnehin ersetzt werden müssten.
Geringer für die Zukunft, weil Barrierefreiheit von Anfang an in Struktur, Design und Technik steckt.
Eine Website, die nicht nur korrigiert, sondern für heutige Anforderungen neu gedacht ist.
Wir sichten Ihre Seite und sagen Ihnen ehrlich, welcher Weg in Ihrem Fall der wirtschaftlichere ist. Eine Seite von Grund auf barrierefrei zu bauen, ist meistens günstiger, als sie später mühsam umzurüsten.
06 · Konsequenzen
Was bei Verstößen droht
Das BFSG hat Konsequenzen, die über einen Appell hinausgehen. Betroffene Unternehmen können von der zuständigen Marktüberwachungsbehörde aufgefordert werden, Mängel zu beheben. Je nach Verstoß sieht das Gesetz Bußgelder vor.
Zusätzlich können wettbewerbsrechtliche Abmahnrisiken entstehen. Dieser Punkt ist rechtlich sensibel und hängt stark vom Einzelfall und von der weiteren Auslegung ab.
Unser Ansatz: Wir erzeugen keine Panik. Wir ordnen erst ein, ob Ihre Website überhaupt betroffen ist, und trennen technische Umsetzung klar von rechtlicher Bewertung.
07 · Checkliste
Klären Sie Ihre Situation — eine kurze Checkliste
Wenn Sie bei den ersten beiden Fragen mit Ja antworten, ist eine genauere Prüfung Ihrer Betroffenheit ratsam.
- Können Verbraucher auf Ihrer Website etwas kaufen oder verbindlich buchen?
- Bieten Sie eine Online-Terminvereinbarung an, die auch Privatpersonen nutzen?
- Richtet sich Ihr Angebot ausschließlich an Geschäftskunden — und ist das klar erkennbar?
- Hat Ihr Unternehmen zehn oder mehr Beschäftigte oder über zwei Millionen Euro Umsatz beziehungsweise Bilanzsumme?
- Wissen Sie, ob Ihre aktuelle Seite die WCAG-Kriterien erfüllt?
Unklarheit ist kein guter Projektstart.Eine ehrliche Einordnung schon.